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Naturnähe oder grüne Spinnerei Drucken

Oktober-2004

Altes-Haus_Altmeyer-Marxen

Nachbarschaftsstreit um überhängende Äste eines Ahornbaums
Bürgermeister sieht Baum als Bestandteil des Dorfbildes

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Streitobjekt Ahornbaum in Mohrweiler 

 

Wie ein rund 80 Jahre alter Ahornbaum seiner Nachbarin Wurzeln und Äste auf sein Grundstück ausdehnt und dort Samen hinfallen, verlangt ein Gartenbesitzer das Abschneiden überhängender Äste. Die Besitzerin des Ahornbaums befürchtet, dieser könne dann absterben.

Da steht ein alter, aber gesunder Baum auf der Grundstücksgrenze. Auf der einen Seite wohnt Sieglinde Altmeyer seit rund 30 Jahren. Ihr gehört der Baum. Mit dem kleinen Haus bildet er ein romantisches Ensemble. Die Düsseldorferin verbringt ihre Wochenenden und Urlaube überwiegend in Mohrweiler und findet dort Ruhe und Entspannung.

 

Nachdem der Ahornbaum entfernt wurde sieht es heute so aus: 

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Trügerische Gartenidylle

Vor etwa zehn Jahren haben Eva und Gerd Fischer das Nachbargrundstück gekauft. Auch die Fischers kommen aus der Stadt und sind Naturfreunde. Auch ihr Garten ist sorgfältig bepflanzt. Ein aus dem Jahre 1633 stammendes Wegekreuz haben sie restaurieren lassen und an der Höhenstraße aufgestellt.

Auf den beiden Grundstücken spiegelt sich Eifelidylle pur, so denkt der Betrachter. Doch weit gefehlt. Zwischen den Nachbarn herrscht bitterer Streit. Der mündet offensichtlich am 4. Dezember 2004 in einer Verhandlung am Amtsgericht Bitburg. Sieglinde Altmeyer: „Die Fischers klagen darauf, dass der Überhang des Baumes beseitigt werden soll. Das heißt, alle Äste über deren Grundstück müssten abgeschnitten werden."

Das würde der Baum nicht überleben, so ihre Befürchtung. „Außerdem wäre dann bei dem noch stehenden Baumskelett die Standsicherheit gefährdet", argumentiert Gerd Schmitz. Er ist Vorsitzender des Naturschutzbundes Südeifel und sieht keinen zwingenden Grund für das Entfernen des Baumes. „Denn das bedeutet die Beseitigung des Überhanges am Ende. Der Baum ist dann nicht mehr lebensfähig. Gleichwohl sehe ich, dass der Baum von ortsbildprägendem Charakter ist", stellt Schmitz fest, der von Sieglinde Altmeyer um Unterstützung gebeten wurde.

Beide konnten nicht erreichen, dass der Baum von der Kreisverwaltung Bitburg unter Schutz gestellt wird. Eve und Gerd Fischer wollen sich gegenüber dem TV nicht persönlich zur Sache äußern. Ihr Anwalt: „Wir berufen uns auf Paragraph 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kann der Eigentümer eines Grundstückes Wurzeln eines Baumes, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden, Überwuchs und Überhang sind zu entfernen", stellt Hans Mereien fest. Einen schutzwürdigen oder ortsbildprägenden Charakter kann Mereien nicht erkennen. „Das ist grüne Spinnerei", so seine Einschätzung.


Gütliche Einigung nicht in Sicht


Die Menschen in Mohrweiler betrachten den Streit aus der Distanz. „Einerseits Privatsache, anderseits geht uns das alle an", so ein Bürger aus Mohrweiler. Er sieht nicht ein, dass da welche aus der Stadt kommen, sich gegenseitig den Krieg erklären und uns Einheimischen die Bäume abscheiden".

Ortsbürgermeister Friedel Hargarten: „ Es wäre mehr als schade und dramatisch, wenn der Baum weg müsste. Er ist charakteristisch für das Dorfbild." Auf Nachfrage bestätigt Hargarten: „Seitens der Ortsgemeinde haben wir zunächst keine Möglichkeiten. Wir werden aber darüber nachdenken, ob es Sinn macht eine entsprechende Baumsatzung zu erlassen." Die Stimmung im Dorf ist also scheinbar „pro Baum".

Eva und Gerd Fischer fühlen sich durch Äste, Samen und Wurzeln des Ahornbaumes beeinträchtigt.

Sieglinde Altmeyer hofft den Schattenspender und damit den Wert ihres Anwesens erhalten zu können. Noch schwelt der Streit. Eine gütliche Einigung ist derzeit nicht in Sicht.

Die Menschen in Mohrweiler hoffen auf einen Richter mit Fingerspitzengefühl und auf den Erhalt des Ahornbaumes, der seit vielen Jahrzehnten den Straßenzug prägt.

 

Bericht - Bilder - Präsentation:
Rudolf Höser & Karl-Heinz Weis

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Oktober 2010 um 21:19 Uhr
 
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